Das Datum steht: Am 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft
Allerdings ohne den Förderdeckel für Solaranlagen. Die finden 93 Prozent der Deutschen auf beziehungsweise an Dächern gut oder würden sie akzeptieren, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Höhere energetische Anforderungen an Neubauten und an den Bestand enthält das aktuelle GEG nicht – diese sollen erst im Jahr 2023 auf den Prüfstand kommen.
Für den Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, GdW, ist vor allem die neue Innovationsklausel im Gesetz wichtig: Demnach muss nicht mehr jedes einzelne Gebäude den Energieanforderungen entsprechen, sondern das Quartier; Energieschlucker können unsaniert bleiben, wenn andere Häuser sehr energieeffizient sind. Die Klausel macht es zudem möglich, befristet bis 2023 von der Kenngröße “Primärenergie” auf “Treibhausgasemissionen” umzusteigen – das heißt: Nicht alle Gebäude müssen “dick in Styropor verpackt” werden, um den C02-Ausstoß zu senken. Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA hatte den Quartiersansatz gelobt.