Das Datum steht: Am 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft

Allerdings ohne den Förderdeckel für Solaranlagen. Die finden 93 Prozent der Deutschen auf bezie­hungsweise an Dächern gut oder würden sie akzeptieren, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Höhere energetische Anforderungen an Neubauten und an den Bestand enthält das aktuelle GEG nicht – diese sollen erst im Jahr 2023 auf den Prüfstand kommen.
Für den Spitzenverband der Wohnungswirtschaft, GdW, ist vor allem die neue Innovationsklausel im Gesetz wichtig: Demnach muss nicht mehr jedes einzelne Gebäude den Energieanforderungen entsprechen, sondern das Quartier; Energieschlucker können unsaniert bleiben, wenn andere Häuser sehr energieeffizient sind. Die Klausel macht es zudem möglich, befristet bis 2023 von der Kenngröße “Primärenergie” auf “Treibhausgasemissionen” umzusteigen – das heißt: Nicht alle Gebäude müssen “dick in Styropor verpackt” werden, um den C02-Ausstoß zu senken. Auch der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA hatte den Quartiersansatz gelobt.