Heizanlagen, Klimatisierung, Gebäudeautomation

Das sind kostenintensive Anschaffungen. Im Sinne der Energieeffizienz sind sie jedoch sinnvoll. Gut geplante Anlagen, bei denen alle Komponenten perfekt ineinandergreifen, ermöglichen sehr hohe Effizienzstandards. Und das ist erwünscht. Deshalb fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, den Tausch alter gegen neue Anlagen sowie alle Maßnahmen zur Optimierung der Klimatisierung. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist ebenso ausdrücklich erwünscht wie die Nutzung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung. Nur: Wie kommen Sie an die Förderung heran? KD-Plan berät Sie und hilft Ihnen bei der Antragstellung!

Die BAFA-Förderung ist immer ein Zuschuss zu den Kosten, die durch die jeweils geförderte Maßnahme entstehen. Es handelt sich um Geld, das nicht zurückgezahlt werden muss. Allerdings is die Förderung grundsätzlich an Voraussetzungen geknüpft. Die verschiedenen Förderprogramme sind für Privatpersonen genauso geeignet wie für freiberuflich Tätige, für Kommunen und Unternehmen sowie für gemeinnützige Organisationen. Als Unternehmen, das sich auf genau die Technologien spezialisiert hat, die gefördert werden, kann KD-Plan Sie beraten.

Wie hoch die Förderung des BAFA ausfällt, hängt von der individuellen Situation ab. Denn sogar innerhalb der einzelnen Programme variieren die gewährten Fördersummen, abhängig von der jeweiligen Maßnahme und den Zielen der Maßnahme. Manche Förderprogramme können miteinander kombiniert werden, andere nicht.

Erst wird der Antrag gestellt, dann wird gebaut

Eine Schwierigkeit besteht darin, dass Sie den Antrag beim BAFA noch vor Beginn der baulichen Maßnahmen stellen. Sie müssen einen Kostenpunkt angeben, den Sie im Nachhinein nicht mehr korrigieren können. KD-Plan unterstützt Sie bei der realistischen Kosteneinschätzung. Sowie Sie den Bescheid vom BAFA erhalten, dass Ihrem Antrag stattgegeben wird, beginnen Sie mit der Umsetzung der eingereichten Pläne. Sie haben genau neun Monate Zeit, die neuen Anlagen in Betrieb zu nehmen – länger nicht. Die Zuschüsse werden nach der Inbetriebnahme der Anlagen an Sie ausgezahlt.

Welche Förderprogramme gibt es?

Die BAFA-Förderung 2020 kennt zahlreiche verschiedene Programme, die in ihren Einzelheiten den Umfang dieses Textes sprengen würden. Für Details verweist KD-Plan Sie deshalb an dieser Stelle auf die Seite www.bafa.de. Die vier wichtigsten Förderprogramme stellen wir trotzdem vor:

Marktanreizprogramm Heizen mit Erneuerbaren Energien

Das Programm gilt für Privatpersonen genauso wie für Eigentümergemeinschaften, freiberuflich Tätige und Kommunen sowie für kommunale Gebietskörperschaften und so weiter. Gefördert werden mit 30 bis 45 Prozent der Kosten:
– Solarthermie
– Biomasse
– Wärmepumpen
– Hybrid-Heizungen
– Gas-Brennwertheizungen, die zwei Jahre nach der Inbetriebnahme erneuerbare Energien nutzen

Förderung für Bestandsgebäude

Abhängig von der Art der alten und der neuen Heizungsanlage werden Fördergelder gewährt, die zwischen 20 Prozent und 45 Prozent der Kosten betragen. Situationsabhängig kann eine Austauschprämie gewährt oder nicht gewährt werden. Neben Biomasse-Anlagen, Solaranlagen und Hybrid-Heizungen werden auch Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready) gefördert. Förderfähige Kosten sind bei diesem Programm alle Ausgaben, die für die Installation der neuen Heizung und das Drumherum anfallen.

BAFA-Förderung für Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich

Diese Förderung gilt für alle Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen und Vereine, Stiftungen und Genossenschaften. Gefördert wird der Umstieg von Heizungs-Umwälpumpen und Warmwasser-Zirkulationspumpen auf Umwälzpumpen und effizientere Warmwasser-Zirkulationspumpen. Außerdem ist die Heizungsoptimierung durch den hydraulischen Abgleich förderwürdig. Die Förderung liegt bei 30 Prozent der anstehenden Kosten und ist bei 25.000 Euro je Standort gedeckelt.

KWK-Anlagen

Auch dieses Förderprogramm gilt für alle privaten Personen, Unternehmen, Energiedienstleistungsunternehmen und Kommunen sowie gemeinnützige Investoren. Die Förderung wird für Mini-KWK-Anlagen in Bestandsgebäuden gewährt, die eine Leistung von maximal 20 kWel haben. Die Höhe der Förderung hängt von der elektrischen Leistung der Mini-KWK-Anlage ab. 1 kWel wird mit 1.900 Euro gefördert, bei 20 kWel sind es 3.500 Euro.

Förderung für Energieberatung Wohngebäude

Die Förderung richtet sich an die Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohngebäuden sowie an Eigentümergemeinschaften, Mieter und Mieterinnen sowie Pächter und Pächterinnen. Die Förderung ist auf die Energieberatung vor Ort sowie die Erstellung eines Sanierungskonzeptes zugeschnitten, und genau diese Kosten werden teilweise erstattet. Und zwar liegt die Förderung bei 80 Prozent Zuschuss für das Beratungshonorar.

KD-Plan kombiniert die besten Förderungen für Sie!

Wir bei KD-Plan kennen natürlich auch die Fördermöglichkeiten der kfw-Bank. Diese Förderungen können mit einigen der BAFA-Förderungen kombiniert werden. KD-Plan findet den optimalen Mix an Förderungen für Sie. Kontaktieren Sie uns doch einfach unverbindlich!